Entschädigungen bei Wolfsrissen können im Landkreis Eichstätt nun noch mehr Nutztierhalter in Anspruch nehmen. Das Wolfsgebiet Altmühltal wurde im Südosten um die Gemeinden Böhmfeld, Gaimersheim, Hepberg, Kipfenberg, Lenting, Stammham und Wettstetten erweitert. Voraussetzung für Entschädigungen im Fall eines Wolfsrisses ist ein bestehender Herdenschutz. Sollten noch keine Schutzmaßnahmen vorhanden sein, gilt für das neue Gebiet noch eine Übergangsfrist bis nächstes Jahr.