Im Rechtsstreit um die umstrittene Geflügelmastanlage Eschelbach hat nun auch der beklagte Freistaat Berufung eingelegt. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit. Der Bund Naturschutz hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage durch das Landratsamt Pfaffenhofen genehmigt hatte. Das Verwaltungsgericht München hatte daraufhin im April den Betrieb untersagt. Auch der betroffene Landwirt hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Wann der Fall in zweiter Instanz vor dem obersten Verwaltungsgericht im Freistaat verhandelt wird, sei derzeit offen, sagte eine Gerichtssprecherin.