Wieviel Lärm müssen Anwohner eines Volksfests aushalten? Dieser Frage geht seit gestern das Ingolstädter Landgericht nach. Dort war Prozessauftakt im jahrelangen Streit einer Anwohnerin mit dem Markt Wolnzach. Ihr ist es nach wie vor zu laut. Die Gemeinde konterte damit, dass nach dem Bau eines Schutzzauns die Grenzwerte bereits unterschritten wurden. Einen Vergleichsvorschlag mit einer Geldzahlung lehnte die Klägerin ab. Jetzt möchte das Gericht weitere Informationen sammeln und die Verhandlung um den Wolnzacher Volksfestlärm erst Anfang Juli fortsetzen.