Autowaschanlagen, Lackierereien, Spielhallen und Gastrobetriebe in unserer Region sind gestern teils im Visier der Mitarbeiter des Hauptzollamtes Augsburg gewesen. Sie überprüften, ob der Mindestlohn auch eingehalten wird. Das Ganze war eine bundesweite, verdachtsunabhängige Aktion, die regelmäßig durchgeführt wird. Ziel ist es, Verstöße aufzudecken wie zum Beispiel eine Bezeichnung der Arbeitnehmer als Praktikant oder Selbstständiger. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Augsburg, das auch für Ingolstadt zuständig ist, über 100 entsprechende Verfahren ein.