Ingolstadt

Attila D. soll drei Jahre in Haft

Drei Jahre Haft- so lautet das Urteil gegen Unternehmer Attila D, welches das Landgericht Ingolstadt am Vormittag gesprochen hat. Es ist noch nicht rechtskräftig. Bei einer Strafe über zwei Jahren wird es nicht zur Bewährung ausgesetzt. er 52-jährige soll in seiner Kampfsportakademie eine 18-jährige Praktikantin zu sexuellen Handlungen gedrängt haben. Der Beklagte, der das Urteil regungslos aufnahm, war auch für viele Projekte zur Gewaltprävention bekannt und beteuerte, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Das hielt die Kammer allerdings in der Urteilsbegründung für sicher widerlegt.

 

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