Neuburg

Bewährungsstrafe wegen Zwangsprostitution

Gewerbs- und bandenmäßige Zwangsprostitution, Beihilfe zur Prostitution und Zuhälterei. Für diese ihm vorgeworfenen Vergehen hat ein Junger Mann gestern vor dem Amtsgericht Neuburg die Quittung bekommen. Der 21-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Außerdem muss er an zwei seiner Opfer 4.200 Euro Entschädigung zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte zusammen mit weiteren mutmaßlichen Tätern Frauen aus Osteuropa mit der sogenannten Loverboy-Methode nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen hatte.

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