Eichstätt: Keine Verstöße bei 2GPlus-Kontrollen

Im Kreis Eichstätt ist bei Corona-Kontrollen Sport- und Freizeiteinrichtungen und den Museen genauer auf die Finger geschaut worden. Besonders erfreulich: Bei Stichproben vergangene Woche zu 2GPlus gab es keine gravierenden Verstöße. Wegen des weiter hohen Infektionsgeschehens bittet das Landratsamt Eichstätt, sich weiter an die geltenden Regeln zu halten. Bei 2GPlus haben zum Beispiel nur Geimpfte und Genesene mit einem Schnell- oder PCR-Test Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen.

Was heißt eigentlich 2G plus für Besucher?
Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen als Besucher haben nur Geimpfte, Genesene, oder Kinder und Jugendliche, die noch nicht 12 Jahre und 3 Monate alt sind. Alle drei Personengruppen müssen zusätzlich einen Test (Schnelltest, Selbsttest unter Aufsicht vor Ort oder PCR-Test) nachweisen können.

Keinen zusätzlichen Test benötigen: Kinder bis zum 6. Geburtstag, Schüler und Schülerinnen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, noch nicht eingeschulte Kinder, minderjährige Schüler und Schülerinnen zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.

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