FFP2-Maskenpflicht in Bayern: Ab jetzt Bußgelder

In Bayern bereits seit einigen Tagen eine FFP2-Maskenpflicht für den Nahverkehr und den Einzelhandel.Wer diesen bestimmten Masken-Typ nicht trägt, dem droht ab heute ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
Das sollten Sie außerdem wissen:
Ab welchem Alter gilt die Tragepflicht?
Die FFP2-Maskenpflicht in Nahverkehr und Handel gilt erst für Menschen ab 15 Jahren. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.
Kinder und Jugendliche ab sechs Jahre müssen weiterhin wie bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?
Im ÖPNV (plus Bahnhöfe und Haltestellen), auch in Taxis.
In allen Geschäften, auf Wochenmärkten und in Arztpraxen.
In Gottesdiensten.
Seit Donnerstag muss in Heimen auch das Personal eine FFP2-Maske tragen.
Müssen die FFP-Masken auch in Fernzügen getragen werden?
Nein. In Zügen des Fernverkehrs der Deutschen Bahn gilt diese Pflicht nicht. Hier bleibt es beim Mund-Nasen-Schutz.
Wer bekommt Gratis-FFP2-Masken?
Berechtigt für fünf kostenlose FFP2-Masken sind die Empfänger von Grundsicherung sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Organisiert wird die Verteilung über die Städte und Landkreise.
Je drei kostenlose FFP2-Masken gibt es außerdem für pflegende Angehörige: Sie können die Masken ab heute in der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihrer pflegebedürftigen Person abholen. Als Nachweis genügt ein Schreiben der Pflegekasse
Wo gibt es FFP2-Masken?
Die Masken werden in Drogerien, Apotheken und auch im Online-Handel verkauft. Dort liegen die Preise nach Angaben des Handelsverbandes Bayern derzeit stabil zwischen ein und fünf Euro.
Sind Geimpfte von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen?
Nein.
Müssen auch Schwangere die FFP2-Masken tragen?
Ja.