Ingolstadt: INVG muss nach Sturz zahlen

Wenn ein Linienbus eine Vollbremsung hinlegt und ein Fahrgast sich verletzt, haftet das Busunternehmen mit – der Busfahrer aber nicht. Das hat das Oberlandesgericht in München heute entschieden. Eine Versicherung eines verletzten Fahrgastes hatte den Busfahrer und die INVG verklagt, nachdem der Mann bei einer Vollbremsung in einem Bus in Ingolstadt gestürzt war. Das Gericht legte eine „Haftungsquote“ von 20 Prozent fest. Rund 24.000 Euro soll das Unternehmen nun an die Versicherung zahlen. Die Klage gegen den Busfahrer wertete das Gericht als „insgesamt unbegründet“.