Nach dem Aus von youtube-mp3.org: Ist das Nutzen von Streamrippingdiensten strafbar?

 Der Internetdienst „Youtube-mp3.org“, der Videos in mp3-Dateien umwandelt, ist vergangene Woche vom Netz gegangen. Der sogenannte Streamrippingdienst ist illegal und hat seinen Betrieb auf Drängen der Musikindustrie einstellen müssen. Aber ist auch das Nutzen dieses Services strafbar?
Nicola Goldschadt ist Rechtsanwältin aus Ingolstadt und spezialisiert auf Internetrecht. Sie sagt: „Es ist in Ordnung, wenn ich die Musikdatei für mich runterlade und man klar erkennt, dass diese Seite nicht illegal ist. Die Musik aber weiter zu verbreiten, sei es als Hintergrundmusik in einem Internetvideo oder gar zu verkaufen, das ist illegal. Solltet ihr dabei erwischt werden, müsst ihr mit einer Strafe von 500 bis 1500 Euro rechnen.“

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