Neuburg: Geldstrafe nach Belästigung

So eine Liste an Anklagepunkten muss man erst einmal zustande bringen. Ein 37-Jähriger Obdachloser brachte es vor dem Amtsgericht Neuburg auf fünf Straftaten. Er musste sich wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch, versuchter Nötigung, Erschleichung von Leistungen und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Unter anderem soll er in einem Supermarkt randaliert und ein 15-jähriges Mädchen auf offener Straße festgehalten haben. Das Urteil des Amtsgerichts Neuburg fiel dementsprechend hart aus. Der Mann muss jetzt insgesamt 2.700 Euro Geldstrafe zahlen.