Neuburg: Drogendealer verurteilt

Wer sich auskennt, der kann im Internet kinderleicht Drogen bestellen – ein 19-Jähriger hat genau das getan und die Betäubungsmittel weiterverkauft. Vor dem Neuburger Amtsgericht ist er deshalb zu einer eineinhalbjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Aufgeflogen waren seine Geschäfte, nachdem einer seiner Kunden mit Falschgeld gezahlt hatte. Ein Bankautomat erkannte die 20-Euro-Scheine als Blüten. Der Auszubildende kam mit einer milden Strafe davon. Er verriet der Polizei alle seine Abnehmer.